EDF-Kernkraftwerk Fessenheim : Stand der Umsetzung der ASN-Auflagen für die Laufzeitverlängerung von Reaktor 1

Die ASN prüft regelmäßig die Einhaltung aller 40 Forderungen, die sie im Juli 2011 für den weiteren Betrieb des Reaktors Nr. 1 Fessenheim festgelegt hat. Die ASN hat unter anderem am 18. Juli und am 11. Dezember 2012 vor Ort Inspektionen durchgeführt, um sicherzugehen, dass diese 40 Vorgaben eingehalten werden. Die ASN ist der Auffassung, dass der Betreiber zufriedenstellende Aktionen eingeleitet hat, um die Forderungen umzusetzen.

ASN-Inspektoren überprüfen den plangemäßen Fortschritt der Notstandkühlungsanlage

Eine erste wichtige Forderung ist der Bau der "Notstandkühlungsanlage", eine zusätzliche Kühlungsmöglichkeit im Notfall, bei Verlust der Hauptkühlung (siehe Foto von ASN-Inspektoren bei der Überprüfung des Gebäudes). Diese Anforderung muss bis zum 31. Dezember 2012 sein. Das Projekt ist gut fortgeschritten, doch der Betreiber muss darauf achten, dass zu Jahresende über die Anlage hinaus auch sämtliche daran gebundene Unterlagen fertiggestellt sind.

Die zweite wichtige Forderung betrifft die Stärkung der Bodenplatte des Reaktors, die vor dem 30. Juni 2013 abgeschlossen sein muss. Nach Analyse des EDF-Vorschlags zur Umsetzung dieser Forderung hat die ASN am 18. Dezember 2012 diese Änderung der Anlage genehmigt. In ihrer Genehmigung hat die ASN weitere Unterlagen gefordert, die unter anderem den Strahlenschutz des Personals und die Zusammensetzung des eingesetzten Betons betreffen. Die Änderung besteht darin, sowohl die Dicke als auch die Fläche des Bereichs zu vergrößern, auf dem sich die Kernschmelze im Falle eines schwerwiegenden Unfalls mit Durchbohrung des Reaktordruckbehälters verbreiten würde. Diese Änderung führt zu einem stark erhöhten Widerstand der Bodenplatte.

Um zu dieser Änderung Stellung zu nehmen, hat die ASN ein Gutachten seines technischen Unterstützers, dem IRSN, sowie ein zusätzliches Gutachten zur Stärke des Betons benutzt.

Darüber hinaus hat der Betreiber EDF für 3 der 40 Forderungen Lösungen vorgeschlagen, die zwar die von der ASN gesetzten Ziele erfüllen, doch technisch von den ursprünglich geplanten Lösungen abweichen. Die ASN hat, nach Überprüfung der Vorschläge des Betreibers, die Formulierung von 3 ihrer Forderungen entsprechend geändert, ohne die damit verbundenen Sicherheitsziele und die festgelegten Fristen zu ändern.

Die ASN wird die Einhaltung und die ordnungsgemäße Umsetzung der Forderungen durch Inspektionen weiterhin verfolgen, vor allem die Verstärkung der Bodenplatte.

Darüber hinaus wird die ASN im Laufe des ersten Halbjahres 2013 zur Laufzeitverlängerung von Block 2 Stellung nehmen. Die dritte Zehn-Jahres-Revision dieses Reaktors wurde im März 2012 abgeschlossen.


Die ASN informiert regelmäßig die Öffentlichkeit über ihre Aufsicht des AKW Fessenheim, unter anderem auf ihrer Website (www.asn.fr) und durch Vorträge in den Sitzungen der lokalen Informations- und Überwachungskommission (CLIS) zu Fessenheim.

Bodenplatte diagramm
Bodenplatte diagramm

Pressekontakt : Evangelia Petit, Leiterin der Presseabteilung, TEL : +33 (0)1 40 19 86 61, evangelia.petit@asn.fr

Date de la dernière mise à jour : 13/09/2017