Die französische Atomaufsicht ASN stuft die Nichtkonformität einer Rohrleitung der Lagerbecken von Block 2 und 3 im Kernkraftwerk Cattenom auf INES 2 ein
Pressemitteilung - 6. Februar 2012
Am 18. Januar 2012 teilte EDF der Aufsichtsbehörde mit, dass bei einer internen Überprüfung das Fehlen eines Siphonbrechers an den Kühlleitungen der Brennelement-Lagerbecken der Blöcke 2 und 3 festgestellt wurde.
Das Wasserbecken im Reaktorblock dient der Lagerung der Brennelemente bis zu ihrem Einsatz im Reaktorkern bzw. bis zu ihrer Evakuierung. Die Brennelemente werden ständig unter Wasser gehalten und gekühlt. Ein signifikantes Absinken des Wasserpegels würde zur Freilegung der Brennelemente und damit zu einer möglichen Schädigung führen. Entsprechende Alarmfunktionen dienen der Überwachung des Wasserpegels und ermöglichen das Ergreifen von Maßnahmen.
Das Kühlwasser wird über eine Rohrleitung am Beckenboden eingespritzt. Ein Störfall, etwa durch Fehlbedienung bestimmter Ventile, könnte dazu führen, dass die Einspeiseleitung das Beckenwasser durch Siphonwirkung ansaugt statt es einzuspeisen, was ein Absinken des Wasserpegels zur Folge hätte. Zur Vermeidung eines solchen Rückflusses wird in der Rohrleitung im Bereich der Wasseroberfläche ein sogenannter "Siphonbrecher" vorgesehen.
Bei einer Überprüfung im Rahmen der zusätzlichen Sicherheitsüberprüfungen nach Fukushima hat der Betreiber festgestellt, dass diese Siphonbrecher in den Blöcken 1 und 4, nicht aber in den Blöcken 2 und 3 des Kernkraft-werks Cattenom vorhanden waren.
Die ASN hat daraufhin am 24. Januar 2012 eine Inspektion veranlasst, um die vom Betreiber ergriffenen Maßnah-men zu überprüfen. Im Anschluss an diese Inspektion hat sie den Betreiber dazu aufgefordert:
- unverzüglich Ausgleichsmaßnahmen zu ergreifen, um die Gefahr eines unbeabsichtigten Entleerens des Beckens abzuwenden,
- diese Konformitätsabweichungen innerhalb von 10 Tagen zu beheben.
Die festgestellten Abweichungen wurden durch Arbeiten am Rohrleitungssystem zwischen dem 1. und 3. Februar 2012 beseitigt; ein ASN-Inspektor hat sich vor Ort von der Umsetzung der verlangten Änderungen überzeugen können.
Diese Nichtkonformität stellt eine Abweichung bezogen auf das Konstruktionsregelwerk dar. Obwohl es zu keiner Auswirkung auf Personal oder Umwelt kam, kam es zu einem begrenzten Ausfall der gestaffelten Sicherheitsvor-kehrungen. In Anbetracht der potentiellen Konsequenzen wurde der Zwischenfall mit Stufe 2 der internationalen INES-Skala bewertet. Die insgesamt 8 Stufen umfassende INES-Skala (von 0 bis 7) bewertet gleichermaßen.
- Ereignisse mit radiologischen Auswirkungen,
- Ereignisse ohne radiologische Auswirkungen, doch mit einer Beeinträchtigung der Sicherheitsvorkehrungen.
Um näheres zu erfahren :
|
Date de la dernière mise à jour : 13/09/2017