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Vorstellung der ASN

Die ASN sorgt, im Namen des Staates, für die Kontrolle der nuklearen Sicherheit und den Strahlenschutz um die Arbeiter, die Patienten, die Öffentlichkeit und die Umwelt von den mit der Nutzung der Kernenergie verbundenen Risiken fernzuhalten.

Sie trägt zur Information der Öffentlichkeit bei

Die Behörde für nukleare Sicherheit (ASN) ist eine unabhängige Verwaltungsbehörde und wurde durch das Gesetz zur Transparenz und Sicherheit im Nuklearen Bereich (Gesetz n°2006-686, das sogenannte TSN-Gesetz) des 13. Juni 2006 etabliert. Sie ist für die Aufsicht ziviler kerntechnischer Einrichtungen in Frankreich zuständig.

Werte und Ambitionen

Die ASN führt ihre Aufgaben in Übereinstimmung mit 4 Grundwerten durch : Kompetenz, Unabhängigkeit, Sorgfalt und Transparenz.
Ihre Ambition ist es, eine effiziente, unparteiische, glaubwürdige und legitime Kontrolle der Kernkraft zu gewährleisten, die in der Öffentlichkeit Anerkennung findet und international als Referenz gilt.

Die ASN informiert

Die ASN informiert die Öffentlichkeit und den Kreis der Interessierten, unter anderem durch ihre Zeitschrift „Contrôle“ und ihre Internetseite.
Darüber hinaus stellt die ASN einen Jahresbericht über die nukleare Sicherheit und den Strahlenschutz in Frankreich zusammen, um dem Parlament Bericht zu erstatten.
Die ASN hat ferner eine Reihe von Indikatoren zusammengestellt, die dazu dienen ihre Leistung, ihre Effizienz und ihre Wirkung zu bewerten. Der mehrjährige strategische Plan, den die ASN ins Leben gerufen hat und seit 2005 veröffentlicht, dient ebenfalls einer besseren Berichterstattung. Er beinhaltet unter anderem die erwähnten Indikatoren.

Ein erweiterter und vielfältiger Kontrollbereich

Die ASN kontrolliert alle Tätigkeiten, durch welche Personen zur Ausstellung an ionisierende Strahlen geführt werden können, sei es durch eine natürliche oder eine künstliche Quelle. Die betroffenen Einrichtungen reichen von kerntechnischen Installationen, wie den Kernkraftwerken von EdF oder den Anlagen von Areva, über die radioaktiven Transporte, bis hin zu den medizinischen Einrichtungen.

Eine umfassendere Sicht der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes

Die ASN hat eine „erweiterte“ Auffassung der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes entwickelt. Sie achtet demnach nicht nur auf die technischen und materiellen Aspekte der Bereiche und Aktivitäten, die sie kontrolliert, sondern auch auf die organisationnellen und menschlichen Aspekte. Diese Auffassung führt die ASN ebenfalls dazu, eine eingehendere Aufsicht zu gewährleisten, um Menschen und Umwelt vor den Gefahren ionisierender Strahlen zu schützen.

Die Hilfe von Experten

Für einige Entscheidungen beruft sich die ASN auf externe technische Studien, die gegebenenfalls von Forschungsarbeiten begleitet werden können. Der hauptsächliche Ansprechpartner ist diesbezüglich das IRSN (Forschungsinstitut für nukleare Sicherheit und Strahlenschutz), das 2007 Aufträge in Höhe von ca. 65 Millionen € von der ASN bekam. Die ASN beantragt auch regelmäßig Ratschläge und Empfehlungen von Expertengruppen unterschiedlicher wissenschaftlicher und technischer Orientierung.

Seit 1973 kontrolliert die ASN die zivilen kerntechnischen Aktivitäten in Frankreich

Unter nuklearer Sicherheit versteht man sämtliche Maßnahmen, die dazu dienen, Unfälle zu vermeiden oder gegebenenfalls das Ausmaß ihrer Folgen zu begrenzen. Diese Maßnahmen können technischer oder organisationneller Art sein und entweder die Planung, den Bau, den Betrieb, die Abschaltung oder die Stilllegung einer kerntechnischen Einrichtung betreffen, sowie den Transport radioaktiver Stoffe.
Unter Strahlenschutz versteht man sämtliche Regeln, Verfahren, sowohl wie alle Vorbeuge- und Überwachungsmittel die dazu dienen, direkte oder indirekte schädliche Auswirkungen ionisierender Strahlen auf Menschen zu vermeiden oder zu verringern, auch wenn der Schaden hauptsächlich die Umwelt trifft. Die nukleare Sicherheit beinhaltet sowohl die Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen als auch den Strahlenschutz, die Vorbeugung und die Bekämpfung feindseliger Handlungen, sowie die Aktionen des Bevölkerungsschutzes im Falle eines Unfalls.

Date de la dernière mise à jour : 13/09/2017