Störfall vom 9. April 2014 im Block 1 des Kernkraftwerks Fessenheim: die Aktionen der französischen Aufsichtsbehörde ASN

Am 9. April 2014 wurde die französische Aufsichtsbehörde vom Betreiber EDF darüber informiert, dass ein Wassereinbruch im nicht nuklearen Bereich des Blocks 1 des Kernkraftwerks Fessenheim die Notstromsysteme beschädigt und zu einer Abschaltung des Blocks 1 geführt hatte.

Die Reparaturarbeiten und die Neuqualifizierung der durch die Wasseraustritte beeinträchtigten Ausrüstungen haben fast 50 Tage in Anspruch genommen. Nach den Wiederinbetriebnahme-Maßnahmen und den Prüfungen der reparierten Ausrüstungen ging Block 1 am 28. Mai 2014 wieder ans Netz.

EDF hat die Verwaltungseinheit Straßburg der französischen Aufsichtsbehörde ASN am Nachmittag des 9. April 2014 und dann während der gesamten Dauer des Ereignisses informiert. Um die Auswirkungen des Störfalls und seine Abarbeitung durch den Betreiber einzuschätzen, hat die Aufsichtsbehörde ASN am 10. April 2014 eine zeitnahe Inspektion am Standort Fessenheim durchgeführt. In den nachfolgenden Wochen hat ASN das Geschehen ständig kontrolliert und die Reparaturen und Neuqualifizierungen täglich verfolgt.

ASN kam zu der Einschätzung, dass die Steuerung des Reaktors während des Ereignisses sowie die Reparaturen und die Neuqualifizierung der Ausrüstungen von EDF zufriedenstellend ausgeführt wurden.

ASN hat jedoch Lücken im Verfahren zum Auffüllen des Behälters SNO1 festgestellt. Deshalb war es bei diesem im nicht nuklearen Teil der Anlage aufgestellten Behälter zum Überlaufen gekommen. ASN hat deshalb entsprechende Korrekturmaßnahmen gefordert, um diesen Vorgang abzusichern.

ASN hat sich ebenfalls davon vergewissert, dass der Betreiber den Erfahrungsrückfluss aus diesem Ereignis unter dem Aspekt des Risikos einer internen Überschwemmung entsprechend auswertet. Im Nachgang zu diesem Ereignis im KKW Fessenheim hat EDF in 2014 alle französischen Kernreaktoren einer Review «interne Überschwemmung » unterzogen, um die Quellen einer internen Überschwemmung und die dabei eventuell beeinträchtigten Ausrüstungen festzustellen; hierbei sollte auch der Zustand der Entwässerungskreisläufe und der Systeme zum Schutz gegen Überschwemmungen überprüft werden. Diese Reviews haben an den verschiedenen Standorten zu Aktionsplänen geführt, um gewisse Ausrüstungen wieder in den spezifikationsgerechten Zustand zu versetzen (z.B. Dichtheit von Fülltrichter, Renovierung von Rohrleitungen) und zu zusätzlichen Überprüfungen.  

ASN hat schon im April 2014 die Öffentlichkeit und die verschiedenen Stakeholder über dieses im KKW Fessenheim eingetretene Ereignis informiert.  Wie für jedes Ereignis auf der Stufe 1 der INES-Skala hat die Aufsichtsbehörde ASN am 17. April 2014 eine Störfallmeldung in ihrer Website veröffentlicht. Das Schreiben im Nachgang zur Inspektion vom 10. April 2014 wurde am 24. April 2014 ebenfalls in der Website der französischen Aufsichtsbehörde ASN veröffentlicht. Das Ereignis wurde der CLIS (lokale Informations- und Überwachungskommission) des Kernkraftwerks Fessenheim zweimal vorgestellt und kommentiert, am 23. Juni und am 2. Oktober 2014.

Außerdem wurde dieses Ereignis in einer Rubrik zur Bewertung des KKW Fessenheim2 im Jahresbericht 2014 der französischen Aufsichtsbehörde ASN über den Zustand der nuklearen Sicherheit in Frankreich, der dem französischen Parlament vorgelegt wird, beschrieben.

Des Weiteren wurde dieses Vorkommnis den Mitgliedern der DFK (deutsch-französische Kommission für Fragen der Sicherheit von kerntechnischen Anlagen3) auf zwei Sitzungen dieses Gremiums, am 22. Mai und 16. September 2014, präsentiert. Bei diesem Austausch konnten die Fragen der deutschen Teilnehmer zu diesem Ereignis beantwortet werden.

Auch die französisch-schweizerische Kommission für nukleare Sicherheit (CFS), in der Vertreter der ASN und ihres Schweizer Pendants ENSI (eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat) sowie der Schweizer Kantone, des Bundesamtes für Energie und des Bundesamtes für Gesundheit vertreten sind, hat sich auf ihrer Jahrestagung vom 4. September mit diesem Ereignis vom 9. April 2014 befasst.

Schließlich hat IRSN ihre Analyse dieses Ereignisses in ihrem Jahresbericht 2014 über die Sicherheit und den Strahlenschutz des französischen KKW-Parks veröffentlicht.

1. Behälter SNO: Behälter des Kühlkreislaufs der Ausrüstungen im nicht nuklearen Bereich der Anlage

2. Jahresbericht 2014 der ASN über den Zustand der nuklearen Sicherheit in Frankreich S. 302

3. Deutsch-Französische Kommission: dieses 1976 eingerichtete deutsch-französische Gremium für Reaktorsicherheit umfasst kompetente Vertreter aus beiden Ländern: Frankreich: ASN, IRSN; Deutschland: Länderebene, BMU und deutsche Experten.

Date de la dernière mise à jour : 13/09/2017